Polizei Hamburg

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Alternierende Telearbeit

Informationen und Unterlagen zur alternierenden Telearbeit. Bitte beachten: Die Vergabe von alternierenden Telearbeitsplätzen erfolgt jeweils zum Stichtag 01.01. und 01.07. eines Kalenderjahres. PERS 3 veröffentlicht zwei bis drei Monate vorher die jeweilige Antragsfrist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, dass Sie sich für das Thema alternierende Telearbeit interessieren. Im Folgenden werden wir viele Ihrer Fragen hierzu beantworten.

In der Vergangenheit gab es für die alternierende Telearbeit ein begrenztes Platzkontingent. Bereits 2019 hatte der Polizeipräsident entschieden diese Begrenzung aufzuheben. Diese Entscheidung gilt auch für das kommende Verfahren. Die Vergabe eines Telearbeitsplatzes erfordert somit, unter Berücksichtigung der Geeignetheit der Aufgabe sowie des Antragstellers/der Antragstellerin, lediglich die Zustimmung Ihrer Vorgesetzten und der Dienststellenleitung (Ausnahme LKA: hier bis Abteilungsleitung).

Neu- und Verlängerungsanträge können ausschließlich über den HIM-Workflow (bitte beachten Sie die unten angefügten Hinweise) gestellt werden. Für Neuanträge gilt eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit für Verlängerungsanträge beträgt maximal 24 Monate.

Das neue, verschlankte Verfahren bedeutet für Sie weniger Arbeitsaufwand und beinhaltet einen unkomplizierten sowie verkürzten Ablauf. Die Vereinbarung, die früher im Nachgang zum Antrag eingesendet werden musste, ist nun im Telearbeitsantrag ebenso integriert wie die Gefährdungsanalyse. Somit ist die Antragstellung in einem Schritt abgeschlossen und Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Workflows jederzeit im HIM-Workflow unter „meine Workflows" einsehen.

Darüber hinaus können Sie Änderungen zu Ihrer laufenden Telearbeit über einen sogenannten Änderungsantrag elektronisch einreichen. Dies betrifft auch einen Dienststellenwechsel, sofern sich die Dienststellen hinsichtlich der Regelung bzgl. Ihrer Hardware einig sind und die Fortführung der Telearbeit seitens Ihrer neuen Dienststelle unterstützt wird.

Alle wichtigen Unterlagen für die Antragstellung (Neu- und Verlängerungsanträge sowie Änderungsmitteillungen) finden Sie am Ende dieser Seite.

Allgemeine Informationen zum Verfahrensablauf:

Zunächst sollten Sie mit ihrem/ihrer direkten Vorgesetzten über ihr Vorhaben sprechen, die jetzige Tätigkeit im Rahmen von alternierender Telearbeit auszuüben. Alternierend bedeutet, dass die Telearbeitskraft abwechselnd am Arbeitsplatz in der Dienststelle und am häuslichen Arbeitsplatz arbeitet. Der Anteil der Erledigung der Dienstaufgaben vom häuslichen Arbeitsplatz aus soll nicht mehr als 2/3 der jeweils vereinbarten Arbeitszeit umfassen. Die Dauer beträgt mindestens 12 Monate. Wichtig hierbei ist, dass die Rahmenbedingungen für alternierende Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung, sowie der Kriterienkatalog für Telearbeitsplätze bei den Überlegungen der möglichen Einrichtung eines Telearbeitsplatzes berücksichtigt werden.

Sobald bei Neuanträgen alle Zustimmungen innerhalb des Antragsverfahrens erfolgt sind, können Sie sich zur Unterweisung bei LPV 34 i.S. Arbeitsplatzsicherheit online über den Veranstaltungskalender anmelden. Die Teilnahme an der Unterweisung ist zwingend erforderlich.

Nach Bestätigung der Teilnahme an der Unterweisung durch LPV 34 erhält IT 35 die Freigabe für die Ausgabe der Hardware. Dataport setzt sich im Anschluss mit Ihnen bezüglich des Ausgabetermins in Verbindung.

Die genehmigten Telearbeitsanträge werden zwecks Kenntnisnahme dem Besetzungsgremium unter der Leitung von PERS 30 vorgelegt. Bei Ablehnungen wird das Gremium zwingend beteiligt. Ein Anspruch auf die Teilnahme an Telearbeit besteht nicht.


Zusätzlicher Hinweis zu nutzbaren Anwendungs- und Verbunddateien für direkte Vorgesetzte:

Für den Fall, dass der bzw. die Beschäftigte bisher nicht freigegebene Anwendungen und Verbunddateien im Antragsformular angegeben hat, beachten Sie bitte die in der Schritt-für-Schritt-Anleitung beschriebene Vorgehensweise unter Punkt 3 c. für Neuanträge.

Die bereits geprüften und für die Nutzung freigegebenen Anwendungs- und Verbunddateien finden Sie in der Anlage 7.


Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleg:innen von PERS 3 gerne zur Verfügung.


Telefon:


040 4286 25715 oder - 25377