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Allgemeinverfügung

Zum Jahreswechsel 2024/2025 gilt in der Hamburger Innenstadt rund um die Binnenalster und angrenzende Bereiche ein striktes Verbot für das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik (Feuerwerkskörper der Kategorie F2)!

Warum dieses Verbot?

Aufgrund der dichten Menschenmengen und der engen räumlichen Verhältnisse ist die Gefahr von Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern besonders hoch. Dies betrifft nicht nur die feiernden Besucher, sondern auch Einsatzkräfte und unbeteiligte Dritte. Um Gefahren für Leib und Leben zu verhindern, wurde dieses Verbot aus Sicherheitsgründen erlassen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Verboten: Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im festgelegten Bereich (rund um die Binnenalster und angrenzende Straßen).
  • Erlaubt: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (kleine Feuerwerksartikel) können weiterhin verwendet werden.

Wichtige Hinweise:

  • Geltungsbereich: Das Verbot gilt in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar im festgelegten Bereich rund um die Binnenalster.
  • Zwangsmaßnahmen: Bei Verstoß gegen das Verbot können sofortige Maßnahmen wie die Wegnahme von Pyrotechnik ergriffen werden.

Lesen Sie die amtliche Bekanntmachung!

Alle Details und die genaue Abgrenzung des Verbotbereichs finden Sie in der amtlichen Bekanntmachung auf dem Amtlichen Anzeiger Hamburg oder hier im Downloadbereich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, um Missverständnisse zu vermeiden! 

Allgemeinverfügung

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Allgemeinverfügung Böllerverbot der Polizei Hamburg

Gültig vom 31. Dezember 2024, ab 18:00 Uhr bis 01. Januar 2025

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