Polizei Hamburg

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Alkoholkonsumverbot Hauptbahnhof

Gemäß der „Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes“ des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke in bestimmten Gebieten verboten.

Was ist vom Alkoholkonsumverbotsgebiet Hauptbahnhof umfasst?
 

Das Alkoholkonsumverbot Hauptbahnhof umfasst

  • den Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen
  • und das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr auf öffentlichen Flächen bestimmt sind

und gilt innerhalb des festgelegten Gebietes des Alkoholkonsumverbotes grundsätzlich für alle Personen.


Interaktive Karte
 

Das Gebiet für das Alkoholkonsumverbot ist in einer interaktiven Karte visuell dargestellt und rot umrandet.


Welche Ausnahmen gelten im Gebiet des Alkoholkonsumverbotes?
 

Das Durchqueren des Verbotsgebiet mit alkoholischen Getränken ist auch weiterhin gestattet, ebenso das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese in nicht öffentlichen Bereichen innerhalb des Verbotsgebiets konsumiert werden sollen.


Wie werden Zuwiderhandlungen geahndet?
 

Bei Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden. 


Wo gilt das Alkoholkonsumverbot?
 

Auf den in der beiliegenden Karte eingezeichneten und durch zusätzliche Beschilderung ausgewiesenen Flächen im Bereich angrenzend an den Hamburger Hauptbahnhof.


Wie erkenne ich das Gebiet des Alkoholkonsumverbotes?
 

Beim Betreten des Alkoholkonsumverbotsgebietes sowie innerhalb des Gebietes weist das nachstehende Schild auf das Alkoholkonsumverbot hin.

© Polizei Hamburg