Drohnenflugverbotszone 09.05. – 11.05.2025
Polizeilicher Einsatzraum zum Hafengeburtstag 2025: Drohnenflug über Veranstaltungsgebiet untersagt
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit während des diesjährigen 836. Hafengeburtstags hat die Wasserschutzpolizei Hamburg als einsatzführende Dienststelle einen polizeilichen Einsatzraum nach §21h Abs. 3 Nr. 11 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) festgelegt. Der betroffene Luftraum umfasst weite Teile des Hamburger Hafens und der angrenzenden Stadtgebiete. Die Maßnahme gilt an den folgenden Veranstaltungstagen:
Freitag, 09. Mai 2025, 10:00 Uhr bis ca. 00:30 Uhr
Samstag, 10. Mai 2025, 10:00 Uhr bis ca. 00:30 Uhr
Sonntag, 11. Mai 2025, 10:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr
Drohnenflüge strikt untersagt – Genehmigung wird nicht erteilt
In diesem Zeitraum ist jeglicher Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (ULS), insbesondere Drohnen, über oder innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zum Einsatzraum ohne ausdrückliche Genehmigung der Einsatzleitung untersagt.
Die Zustimmung wird laut Verfügung grundsätzlich nicht erteilt.
Ziel der Maßnahme ist der Schutz der zahlreichen Besucherinnen und Besucher sowie der sicheren Durchführung der polizeilichen und behördlichen Einsätze während der Großveranstaltung.
Geografischer Umfang des Einsatzraums
Der festgelegte Einsatzraum umfasst das gesamte Veranstaltungsgebiet des Hafengeburtstags entlang der Norderelbe und angrenzender Stadtteile – von den St. Pauli Landungsbrücken über den Fischmarkt, Baumwall, Sandtorkai, Kaiserkai bis hin zum Reiherstieg und zurück entlang des Norderelbufers.
Rechtliche Grundlage und Konsequenzen bei Verstößen
Diese Maßnahme basiert auf der Luftverkehrsordnung (§21h Abs. 3 Nr. 11 LuftVO) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Verstöße gegen diese Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach §58 Abs. 1 Nr. 10 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Hinweise für Besucher und Drohnenbetreiber
Alle Besucher, Fotografen und Drohnenpiloten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Luftraum über dem Veranstaltungsgebiet gesperrt ist. Auch spontane oder private Drohnenflüge, selbst mit kleiner Reichweite oder in niedriger Höhe, sind nicht erlaubt.
Die Polizei wird während der Veranstaltung verstärkt kontrollieren. Drohnenstarts in unmittelbarer Nähe des Einsatzraums können zur Sicherstellung des Fluggeräts sowie zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der Polizei Hamburg während des Hafengeburtstags und helfen Sie mit, die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten.